Slowenien 1. Juli 2018
Das neue Baugesetz, das am 1. Juni 2018 in Kraft trat, wurde durch das vorherige Baugesetz ersetzt und brachte einige Neuerungen und Vereinfachungen im Bauwesen mit sich.
Das neue Baugesetz wirkt sich auf jeden Bauherrn aus. Nach Abschluss der Konstruktion, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, muss eine gültige Genehmigung für die Nutzung des Gebäudes eingeholt werden.
Eine Nutzberechtigung ist eine Voraussetzung für die Zuweisung einer Hausnummer und ist für jedes Objekt erforderlich. Die Ausnahme gilt für nicht konforme Objekte. Eine Verwaltungsgenehmigung für ein neues Haus kann jedoch nicht von einer Verwaltungseinheit für ein unfertiges Objekt ausgestellt werden, was in der Praxis bedeutet, dass Hausnummern nicht ohne Fassade oder einen Zaun auf Balkonen erteilt werden können.